Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Auftragserteilung 

Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn der Lieferer die Bestellung bestätigt hat; das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Der Lieferer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. Die vom Lieferer gefertigten Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben im Eigentum des Lieferers. Er behält sich hieran sein Urheberrecht vor. 

3. Preise, Fälligkeit 

Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Wenn nicht anders im Angebot aufgeführt, sind Rechnungen sofort ohne Skonto fällig. Neukunden zahlen aufgrund der individuellen Produktion immer auf Vorkasse. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. 

4. Eigentumsvorbehalt 

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Ver- trag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungseingänge dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. 

Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Mieteigentum entstehen, seine Forderungen an sein Mietforderungsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer. 

5. Gewährleistung/ Schadensersatz 

Jede Ware ist sofort nach Erhalt und vor jedweder Veränderung auf Fehler zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren, dem Lieferer schriftlich mitzuteilen.

Die Qualität der Ware und ihre Eigenschaften kann nur zum Zeitpunkt des Verkaufs beschrieben und zugesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung der Rutschhemmung unserer Produkte. Je nach Nutzung durch den Käufer können sich die Eigenschaften der Produkte verändern. 

Bei berechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der Lieferer zur Nachbesserung oder zum kostenlosen frachtfreien Ersatz. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung), Ersatz jedweden Schadens, werden ausgeschlossen; es sei denn, die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung schlagen fehl. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn es sich bei der erbrachten Leistung nicht um die Erfüllung einer bauwerkvertraglichen Verpflichtung handelt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.  Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen; es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Schutzrechte Dritter 

Erfolgt die Herstellung und/oder die Lieferung der Vertragsprodukte nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller den Lieferer von sämtlichen daraus eventuell entstehenden Ansprüchen frei. 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Holzwickede. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamm. 

Geschäftsführerin: Malin Gerhards, AG Hamm HRB 9103

8. Bankverbindung 

IBAN: DE46430510400000066985 

BIC/SWIFT: WELADED1HTG (Sparkasse Hattingen)